Vermieter-Ratgeber München: Gesetzliche Pflichten zu Schlössern & Sicherheit

Wer in München vermietet, weiß: Mieter erwarten nicht nur warme Heizkörper und funktionierende Wasserhähne – sie erwarten Sicherheit. Ein stabiles Schloss, ein intaktes Haustürsystem und ein sicheres Gefühl in den eigenen vier Wänden gehören heute zur Grundausstattung einer guten Wohnung.

Einleitung

Wer in München vermietet, weiß: Mieter erwarten nicht nur warme Heizkörper und funktionierende Wasserhähne – sie erwarten Sicherheit.
Ein stabiles Schloss, ein intaktes Haustürsystem und ein sicheres Gefühl in den eigenen vier Wänden gehören heute zur Grundausstattung einer guten Wohnung.

Doch viele Vermieter wissen gar nicht genau, welche rechtlichen Pflichten sie in Bezug auf Schlösser, Schließanlagen und Sicherheitstechnik wirklich haben.
Dieser Leitfaden erklärt verständlich und aus der Praxis heraus:

  • Welche Verantwortung Vermieter für Schlösser und Schließsysteme tragen

  • Wann ein Schlosswechsel Pflicht ist

  • Welche Kosten auf den Vermieter oder Mieter entfallen

  • Und wie man rechtssicher und fair handelt – ohne Konflikte oder böse Überraschungen.

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1. Grundprinzip: Sicherheit ist Teil der Mietsubstanz

Das Schloss gehört rechtlich gesehen zur Mietsache, also zur Wohnung selbst.
Damit gilt:

Der Vermieter muss die Wohnung in einem verkehrssicheren Zustand übergeben und erhalten (§ 535 BGB).

Dazu zählt:

  • Ein funktionsfähiges Türschloss

  • Ein passender, vollständiger Schlüsselsatz

  • Sichere Fenster- und Kellerverschlüsse

  • Und bei Mehrparteienhäusern: eine intakte Haustür mit funktionierendem Schließsystem

Wenn also das Schloss defekt, alt oder unsicher ist, trägt der Vermieter die Instandsetzungspflicht.

2. Schloss defekt – wer zahlt die Reparatur?

Hier gilt eine klare Regel:

  • Verschleiß oder technischer Defekt: Vermieterpflicht

  • Beschädigung durch Mieter (z. B. abgebrochener Schlüssel): Mieterkosten

Beispiel:
Ein altes Schloss klemmt und lässt sich nicht mehr richtig schließen → Vermieter muss ersetzen.
Ein Mieter bricht den Schlüssel beim Drehen im Schloss ab → Mieter trägt die Kosten.

💡 Praxis-Tipp:
Lassen Sie Schlösser bei jeder Neuvermietung prüfen – besonders bei älteren Gebäuden in Schwabing, Haidhausen oder Neuhausen.

3. Schlüsselverlust – wer trägt die Verantwortung?

Ein Klassiker im Alltag. Wenn ein Mieter einen Schlüssel verliert, gilt:

🔹 Fall 1: Einzelschloss (Wohnungstür)

Mieter trägt die Kosten für den Ersatzschlüssel oder den Austausch des Schlosses.

🔹 Fall 2: Zentralschließanlage (z. B. Mehrparteienhaus)

Wenn das verlorene Exemplar Zugang zu gemeinschaftlichen Bereichen (z. B. Haustür, Keller, Tiefgarage) gewährt, darf der Vermieter die gesamte Schließanlage austauschen , aber nur, wenn ein Sicherheitsrisiko besteht.

Der Austausch darf nicht automatisch erfolgen, sondern muss verhältnismäßig sein (§ 242 BGB).

🔹 Fall 3: Nachgewiesene Ungefährlichkeit

Wird der Schlüssel z. B. im Schloss stecken gelassen oder sicher im Haus gefunden, entfällt die Pflicht zum Austausch.

4. Übergabe & Rückgabe – alles schriftlich festhalten

Bei jeder Wohnungsübergabe ist ein Schlüsselprotokoll Pflicht.
Es dokumentiert:

  • Wie viele Schlüssel es gibt

  • Für welche Schlösser sie gelten

  • Und dass der Mieter sie vollständig erhalten hat

Bei Auszug müssen alle Schlüssel zurückgegeben werden , auch nachgemachte.
Fehlt einer, darf der Vermieter den Austausch berechnen, wenn Gefahr besteht, dass Unbefugte Zutritt erhalten.

🔹 Tipp aus der Praxis:
Notieren Sie im Übergabeprotokoll immer die exakte Anzahl und Art der Schlüssel (z. B. „3 Haustürschlüssel, 1 Kellerschlüssel, 1 Briefkastenschlüssel“).

5. Schlosswechsel bei Mieterwechsel – Pflicht oder Kür?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, das Schloss bei jedem neuen Mieter zu tauschen.
Aber: Aus Sicht der Sicherheit und Haftung ist es dringend zu empfehlen.

Warum?

  • Ehemalige Mieter könnten noch Nachschlüssel besitzen.

  • Bei Eigentümerwechsel droht Versicherungsstreit, wenn der Zutritt unbefugter Personen möglich war.

  • Bei Einbrüchen prüft die Versicherung, ob die Schließanlage auf dem aktuellen Stand war.

💡 Fach-Tipp:
Ein moderner Profilzylinder mit Sicherungskarte kostet im Fachhandel ab 50–100 € , eine kleine Investition, die viele Probleme verhindert.

6. Gemeinschaftstüren, Keller & Haustüren

Für gemeinschaftliche Zugänge gilt besondere Verantwortung:
Der Vermieter muss gewährleisten, dass:

  • Haustüren einwandfrei schließen

  • Gegensprechanlagen funktionieren

  • und der Einbruchschutz dem üblichen Standard entspricht

Ist die Haustür defekt oder steht ständig offen, kann der Mieter Mietminderung verlangen , oft bis zu 5 % der Miete, wenn dadurch die Sicherheit gefährdet ist.

7. Einbruchschutz: Was gilt als „Stand der Technik“?

Das bayerische Mietrecht schreibt keine exakten Sicherheitsstandards vor , aber Gerichte orientieren sich am „Stand der Technik“.

Das bedeutet:

  • In Altbauten: Einfache Schließzylinder sind zulässig, solange sie funktionieren

  • In Neubauten oder modernisierten Wohnungen: Profilzylinder mit Bohrschutz und verstärkte Schließbleche sind Standard

Wer modernisiert oder neu vermietet, sollte mindestens:

  • Profilzylinder mit Sicherungskarte einbauen

  • Schließbleche mit Mauerverankerung verwenden

  • Optional: Türspione oder Sicherheitsrosetten anbringen

💡 Praxisempfehlung:
Ein zertifizierter Fachbetrieb (z. B. Mitglied im Bundesverband Metall) kann eine Sicherheitsanalyse durchführen,  besonders bei Altbauten in München-Schwabing oder Giesing.

8. Versicherung & Haftung

Bei Einbrüchen haftet grundsätzlich der Mieter für eigene Wertgegenstände, die Hausratversicherung kommt hier ins Spiel.
Aber: Wenn nachgewiesen wird, dass die Tür oder das Schloss nicht ordnungsgemäß gesichert war, kann die Versicherung Leistungen kürzen.

Deshalb sollten Vermieter:

  • Nach jeder Modernisierung die Versicherung informieren

  • Den Zustand der Tür regelmäßig prüfen

  • Und im Zweifel fachgerechte Nachrüstung dokumentieren

9. Häufige Missverständnisse aus der Praxis

Irrtum Realität
„Der Mieter darf immer das Schloss austauschen.“ Nur mit Zustimmung des Vermieters.
„Wenn ein Schlüssel weg ist, muss immer alles getauscht werden.“ Nur bei tatsächlichem Sicherheitsrisiko.
„Sicherheitszylinder sind Vermietersache.“ Nur, wenn sie Teil der Erstausstattung sind.
„Ein offenes Haustor ist Sache der Mieter.“ Falsch – Vermieter muss die Verkehrssicherheit gewährleisten.

Fazit

Ein gutes Schloss ist mehr als nur Metall , es ist Vertrauen zwischen Vermieter und Mieter.
In München, wo Wohnraum teuer und begehrt ist, sollte kein Vermieter am falschen Ende sparen.

Wer seine Immobilie mit sicheren Schlössern, dokumentierten Schlüsselübergaben und fachgerechter Wartung ausstattet,

  • schützt seine Mieter,

  • vermeidet rechtliche Risiken,

  • und erhöht langfristig den Wert der Immobilie.

🔑 Fazit vom Handwerker:
„Ein gutes Schloss hält nicht nur die Tür zu , es hält auch den Ärger draußen.“

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